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AGB
AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Aufträge in Deutschland nach deutschem Recht
I. Vertragsschluß
(1) Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen.
(2) Verbraucher im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne daß diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Unternehmer im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
Kunde im Sinne der Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden - selbst bei Kenntnis - nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
(4) Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Die Annahme der Bestellung erfolgt durch den Verkäufer innerhalb von zwei Wochen durch schriftliche Auftragsbestätigung, wobei die Frist durch Postaufgabe gewahrt wird.
(5) Bestellt ein Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege, wird der Verkäufer den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden. Im übrigen wird bei einer Verbraucherbestellung auf elektronischem Weg der Vertragstext vom Verkäufer gespeichert und auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per Email zugesandt.
II. Preise
(1) Sämtliche Preise gelten für Lieferung ab Werk und sind freibleibend.
(2) Soweit nicht ausdrücklich und gesondert ein als Festpreis bezeichneter Preis vereinbart ist, gelten die Listenpreise zum Zeitpunkt der Auslieferung.
(3) Die Preise enthalten keine Versand- und Transportkostenanteile.
III. Lieferung
(1) Alle Lieferungen an einen Unternehmer erfolgen ab Werk auf Gefahr und Rechnung des Unternehmers.
(2) Wird die Ware auf Wunsch des Unternehmers diesem zugeschickt, bei ihm aufgestellt oder installiert, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung mit Verlassen des Werkes auf den Unternehmer über, unabhängig davon, ob die Versendung vom Erfüllungsort aus erfolgt und wer die Frachtkosten trägt.
(3) Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf den Verbraucher über.
(4) Nimmt der Kunde die Ware nicht fristgerecht ab und verweigert er auch nach einer ihm gesetzten angemessenen Nachfrist ausdrücklich oder stillschweigend die Abnahme, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
(5) Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, Verpackungsmaterial zurückzunehmen.
IV. Liefertermin
(1) Angegebene Liefertermine gelten nur als annähernd vereinbart.
(2) Angegebene Liefertermine können nur bei vollständiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung eingehalten werden.
(3) Nachvertragliche Vereinbarungen, insbesondere zu technischen Details, die die Lieferfrist beeinflussen können, verlängern diese in einem angemessenen Umfang.
(4) Falls der Verkäufer die vereinbarte Lieferfrist nicht einhalten kann, hat der Kunde eine angemessene Nachlieferfrist - beginnend vom Tage des Eingangs der schriftliche Inverzugsetzung durch den Kunden oder bei kalendermäßig bestimmter Lieferfrist mit deren Ablauf - zu gewähren. Liefert der Verkäufer bis zum Ablauf der gesetzten Nachlieferfrist nicht, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
(5) Bei Lieferverzögerungen hat der Verkäufer nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten.
V. Widerrufsrecht für Verbraucher bei Fernabsatzvertrag
(1) Der Verbraucher hat das Recht, den Kaufvertrag innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Ware gegenüber dem Verkäufer zu widerrufen. Der Widerruf muß keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Ware gegenüber dem Verkäufer zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
(2) Der Verbraucher ist bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Ware durch Paket versandt werden kann. Die Kosten der Rücksendung trägt bei Ausübung des Widerrufsrechts bei einem Bestellwert bis zu € 40,-- der Verbraucher, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten Ware. Bei einem Bestellwert von über 40,-- € trägt der Verbraucher die Kosten der Rücksendung, wenn er die Gegenleistung oder eine Teilzahlung zum Zeitpunkt der Ausübung des Widerrufsrechts (Rücksendung) noch nicht erbracht hat, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht.
Rücksendungen, deren Kosten der Verbraucher zu tragen hat, können nicht zu Lasten des Verkäufers zurückgeschickt werden; andernfalls wird die Ware kostenpflichtig an den Verbraucher retourniert bzw. behält der Verkäufer sich das Recht vor, die hierfür angefallenen Kosten der Rücksendung dem Verbraucher in Rechnung zu stellen.
(3) Der Verbraucher wird darauf hingewiesen, daß er für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung Wertersatz zu leisten hat. Den Wertverlust, der durch die über die reine Prüfung hinausgehende Nutzung dazu führt, daß die Ware nicht mehr als „neu“ verkauft werden kann, hat der Verbraucher zu tragen. Dies gilt nicht, wenn der Verbraucher die Ware vorsichtig und sorgsam prüft.
(4) Das Widerrufsrecht besteht nicht bei der Lieferung von Maschinen, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind. Eine Anfertigung nach Kundenspezifikation liegt insbesondere dann vor, wenn der Verbraucher Waren geliefert erhält, die nicht im jeweils gültigen Lieferkatalog enthalten sind.
VI. Höhere Gewalt, Streik, Aussperrung, Zulieferanten
(1) Vom Verkäufer nicht zu vertretende Störungen im Geschäftsbetrieb des Verkäufers oder bei dessen Vorlieferanten, insbesondere Arbeitsausstände, Aussperrungen sowie Fälle höherer Gewalt, die auf einem unvorhersehbaren und unverschuldeten Ereignis beruhen, verlängern die Lieferfrist in angemessenem Umfang.
(2) Bei Lieferverzögerungen, die auf vom Verkäufer nicht zu vertretende Umstände beruhen, ist der Kunde nur dann zum Rücktritt berechtigt, wenn er nach Ablauf der vereinbarten Lieferfrist die Lieferung schriftlich anmahnt und diese dann innerhalb einer weiteren angemessenen Nachfrist nicht erfolgt. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
(3) Wird dem Verkäufer gemäß Abs. 1 die Lieferung oder Leistung unmöglich oder unverhältnismäßig erschwert, so hat der Verkäufer dies dem Kunden nach Kenntnis mitzuteilen; der Verkäufer wird dann von der Lieferverpflichtung frei.
VII. Zahlung
(1) Vorbehaltlich einer gesonderten Zahlungsvereinbarung ist der Kaufpreis spätestens innerhalb von 12 Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
(2) Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zahlungseingang beim Verkäufer maßgebend.
(3) Zahlungsanweisungen und Schecks werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur zahlungshalber angenommen unter Berechnung aller Spesen.
(4) Bei einem Unternehmer werden vom Verkäufer Verzugszinsen mit 1,5 % p. m. berechnet. Der Nachweis und die Forderung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(5) Bei einem Verbraucher werden vom Verkäufer Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz berechnet.
(6) Gegen die Ansprüche des Verkäufers kann der Kunde nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Kunden unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; das gleiche gilt für das Zurückbehaltungsrecht des Kunden, außerdem muß das Zurückbehaltungsrecht auf Ansprüche aus dem Kaufvertrag beruhen.
(7) Werden Teilforderungen nicht fristgerecht bezahlt oder über das Vermögen des Kunden das Vergleichs- oder Insolvenzverfahren beantragt, so ist der Verkäufer berechtigt, alle noch offenen Forderungen mit sofortiger Wirkung fällig zu stellen.
(8) Schuldet der Kunde die Bezahlung mehrerer Rechnungen oder Teilforderungen, kann der Verkäufer bestimmen, daß zunächst die ältere Schuld getilgt wird.
VIII. Gewährleistung
(1) Bei einem Unternehmer leistet der Verkäufer bei Mängel der Ware nach seiner Wahl Gewährleistung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
(2) Ist der Kunde Verbraucher, so hat er zunächst bei einem Mangel die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Der Verkäufer ist jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
(3) Zur Mängelbeseitigung hat der Kunde dem Verkäufer eine angemessene Nachbesserungszeit zu gewähren; andernfalls entfallen Gewährleistungsansprüche jeglicher Art. Schlägt innerhalb der gesetzlichen Mängelbeseitigungsfrist die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder die Herabsetzung des Kaufpreises verlangen. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu.
(4) Der Unternehmer muß offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von 10 Tagen ab Erhalt der Ware schriftlich anzeigen. Andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen.
(5) Mängel, die auch bei eingehender Prüfung nicht offensichtlich erkennbar sind, müssen von Unternehmern unverzüglich nach deren Entdeckung in der gleichen Weise wie unter Ziff. 4 geltend gemacht werden.
(6) Gewährleistungsansprüche eines Unternehmers wegen offensichtlicher Mängel erlöschen, wenn er sie nicht innerhalb von sechs Wochen ab Übergabe schriftlich gegenüber dem Verkäufer rügt, gleichgültig ob zu diesem Zeitpunkt die Warenmontage bereits erfolgt ist.
(7) Bei einem Verbraucher erlöschen Gewährleistungsansprüche wegen offensichtlicher Mängel, wenn er sie nicht innerhalb von zwei Monaten ab Übergabe schriftlich gegenüber dem Verkäufer rügt, gleichgültig ob zu diesem Zeitpunkt die Warenmontage bereits erfolgt ist. Unterläßt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte zwei Monate nach seiner Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist des Verkäufers.
(8) Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Schäden, die der Kunde zu vertreten hat, wie z. B. Schäden durch natürliche Abnutzung und unsachgemäße Behandlung.
(9) Bei Unternehmern verjähren Gewährleistungsansprüche ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Bei Verbrauchern beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der Ware.
(10) Mitgelieferte Bedienungsanleitungen des Verkäufers sind vom Kunden strikt zu befolgen. Bei Nichtbeachtung der Betriebsanleitung haftet der Verkäufer nicht.
(11) Die vom Verkäufer geschuldete vereinbarte Beschaffenheit des Vertragsgegenstandes ergibt sich ausschließlich aus den vertraglichen Vereinbarungen mit dem Kunden und nicht aus sonstigen Anpreisungen, Werbungen, Prospekten u. ä.. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde nicht.
IX. Nutzungsersatzanspruch des Verkäufers
Gibt der Kunde wegen Rücktritt oder Nacherfüllung eine Sache zurück, so kann der Verkäufer für die bisherige Nutzung der Sache ein Nutzungsentgelt verlangen. Für die Berechnung des Nutzungsersatzanspruchs wird der optische und technische Zustand der zurückgegebenen Kaufsache herangezogen. Im Hinblick auf die Rückabwicklungskosten beträgt bei einem Unternehmer das Nutzungsentgelt mindestens 30 % des Nettokaufpreises sowie ein weiteres Benutzungsentgelt von 4 % des Gesamtentgelts pro angefangenen Kalendermonat ab Lieferung.
X. Haftung
Die Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers gegenüber dem Kunden wird außer in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
XI. Eigentumsvorbehalt
(1) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung im Eigentum des Verkäufers.
(2) Im Falle des Weiterverkaufs vor Bezahlung tritt der Kunde seine Forderungen gegen den Zahlungsschuldner in Höhe der Forderungen an den Verkäufer ab. Der Kunde ist verpflichtet, dem Verkäufer die Abtretung schriftlich zu bestätigen.
(3) Bei Zugriffen von Dritten, insbesondere bei Pfändungen des Kaufgegenstandes, hat der Kunde dem Verkäufer unverzüglich hiervon Mitteilung zu machen und den Dritten gleichzeitig auf den Eigentumsvorbehalt des Verkäufers hinzuweisen. Der Kunde trägt alle Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs und zu einer Wiederherbeischaffung des Kaufgegenstandes aufgewendet werden müssen.
(4) Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Verkäufers eine Veräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung, Vermietung oder anderweitige Sicherung des Verkäufers beeinträchtigende Überlassung des Kaufgegenstandes sowie seine Veränderung zulässig.
(5) Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts ist der Kunde zum Besitz und Gebrauch des Kaufgegenstandes berechtigt.
(6) Im Falle der Nichteinhaltung der in Abs. 1 - 5 festgelegten Verpflichtungen des Kunden hat der Verkäufer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.
XII. Rücktritt
(1) Der Verkäufer ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde unrichtige Angaben über seine Kreditwürdigkeit gemacht hat, seine Zahlungen oder Teilzahlungen einstellt, über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt wird oder sich die wirtschaftlichen Verhältnisse so verschlechtern, daß dem Verkäufer ein Festhalten am Vertrag nicht zugemutet werden kann.
(2) Der Verkäufer ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn nach Abschluß des Vertrages Umstände auftreten, die eine Lieferung unmöglich oder wirtschaftlich unzumutbar machen.
(3) Nach Vertragsschluß ist ein einseitiger Vertragsrücktritt durch den Kunden, mit Ausnahme von gesetzlichen
oder Vertraglichen Regelungen, grundsätzlich nicht rechtmäßig.
(4) Abweichend von Ziff. 3 kann bei einem Verbraucher eine einvernehmliche Vertragsauflösung dann erfolgen,
wenn der Kunde für die angefallenen Kosten und für den entgangenen Gewinn des von der Vertragsauflösung
betroffenen Vertrages eine Stornogebühr in Höhe von 30% des Nettokaufpreises bezahlt. Die Bezahlung
ist Bedingung für die Wirksamkeit der einvernehmlichen Vertragsauflösung.
(5) Der Unternehmer ist in seiner Entscheidung zum Abschluß einer einvernehmlichen Vertragsauflösung gem.
Ziff. 2 frei. Insbesondere besteht keine Verpflichtung hierzu aus dem Grundsatz einer Gleichbehandlung.
(6) Dem Kunden ist ein Nachweis gestattet, dass dem Unternehmer durch die einvernehmliche Vertragsauflösung
kein Schaden oder ein wesentlich niedrigerer Schaden als die vereinbarte Stornogebühr entstanden ist.
XIII. Erfüllungsort und Gerichtsstand
(1) Für Streitigkeiten aus diesem Rechtsverhältnis mit Unternehmern ist ausschließlich München zuständig; für Streitigkeiten aus diesem Rechtsverhältnis mit Verbrauchern ist der Wohnsitz des Verbrauchers zuständig.
(2) Das Vertragsverhältnis unterliegt deutschem Recht.
XIV. Sonstiges
(1) Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(2) Auf die Erforderlichkeit der Schriftform kann ebenfalls nur schriftlich verzichtet werden.
(3) Sobald ein FELDER-Partnervertrag besteht, gehen dessen Regelungen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen
vor.
(4) Der Verkäufer ist berechtigt, sämtliche Rechte und Pflichten, auch aus diesen Geschäftsbedingungen, auf
einen autorisierten Vertragshändler zu übertragen und sich dadurch von seinen Verpflichtungen zu befreien.
Der Kunde wird hiervon unverzüglich unterrichtet und erklärt hiermit sein Einverständnis.
(5) Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
(6) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein, so sind sie dahin umzudeuten, daß statt dessen das Zulässige im Rahmen dieser Bedingungen gewollt ist.
(7) Die FELDER KG Gewährleistungs- und Garantierichtlinien sind in der jeweiligen Betriebsanleitung bzw. auf der FELDER KG Internetseite www.felder-group.com zu finden.
AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Online-Geschäfte gilt zusätzlich bzw. in Abweichung zu den AGB:
Information über das Rücktrittsrecht für Verbraucher gem. § 5e Konsumentenschutzgesetz statt § 3 Konsumentenschutzgesetz:
Ein Verbraucher kann von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag oder seiner im Fernabsatz abgegebenen Vertragserklärung binnen sieben Werktagen zurücktreten. Der Samstag zählt nicht als Werktag. Die Frist beginnt mit dem Tag des Eingangs der Ware beim Verbraucher, bei Dienstleistungen mit Vertragsabschluss.
Die Frist wird mit Absendung der Rücktrittserklärung gewahrt.
Das Rücktrittsrecht besteht nicht bei Verträgen über
- Dienstleistungen, mit deren Ausführung dem Verbraucher gegenüber vereinbarungsgemäß innerhalb von sieben Werktagen nach Vertragsabschluss begonnen wird;
- Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden, die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind, oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind.
Zahlungspflicht bei Rücktritt gem § 5 Konsumentenschutzgesetz:
Im Falle des Rücktrittes gemäß § 5e Konsumentenschutzgesetz hat uns der Kunde die Ware bzw. Leistung zurückzustellen und folgendes zu ersetzen:
- die Transport- und Manipulationskosten: pauschaliert mit den Gesamtkosten für die Zustellung der Ware zuzüglich MwSt.;
- Benutzungsentgelt: 0,5 % des Bruttokaufpreises pro angefangenem Kalendertag ab Eingang der Ware beim Verbraucher bis zum Abgang der Ware vom Verbraucher;
- Wertminderung: 10 % des Bruttoverkaufpreises soweit nicht tatsächlich höhere Wertminderung eingetreten ist.
FELDER-GRUPPE®, FELDER®, FORMAT-4®, HAMMER®, Nr.1 Maschinen Markt® und Silent Power® sind registrierte Marken der FELDER KG.
FELDER KG
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